Sekundarstufe 2
Wichtige Termine Klasse 10
- 14.-19.03. Romfahrt Klasse 10
- 16.-20.11. Betriebspraktikum Klasse 10
- 24.05. BLF Deutsch
- 26.05. BLF Mathematik
- 31.05. BLF Biologie, Chemie, Physik
- 31.05.-04.06. BLF Englisch
- 18.06. Mitteilung der Ergebnisse der BLF
- 22.06. Verbindliche Mitteilung der Schüler über die Teilnahme an der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung (§ 68 Abs. 2 ThürSchulO)
- 28.-02.06. Zeitraum der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung
Schulbuchausgabe Schuljahr 2026/2027
(zukünftige Klassenstufe 11)
Die Schüler der (zukünftigen) Klassenstufe 11 holen ihre Schulbuch-Leihexemplare persönlich ab!
Datum: Mittwoch, 12. August 2026
Zeit: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Ort: Raum 118 in der Dammstraße (neben dem Raum D07)
Die Schüler erhalten ihre Bücher nur gegen Unterschrift.
Sonneberg, 01.07.2026 Sylvie Büttner, Isabel Wagner
Besondere Leistungsfeststellung (BLF)
Auszug aus der Thüringer Schulordnung betreffs „Bestehen der BLF“:
§ 68 Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium
(3) Die besondere Leistungsfeststellung wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 10
abgehalten. Für ihr Bestehen gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1. Findet in den Fächern der schriftlichen Leistungsfeststellung auf Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen Leistungsfeststellung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung zu einem Drittel in die Note der besonderen Leistungsfeststellung für das jeweilige Fach ein.
§ 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium
(1) Ein Schüler wird versetzt, wenn er, die zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 5 und
6 ausgenommen,
1. in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat oder
2. in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ und im Übrigen keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat oder
3. in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“ erhalten hat, diese aber nach Absatz 2
ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat oder
4. in höchstens zwei Fächern die Note „mangelhaft“ erhalten hat, diese beiden Noten aber
nach Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat.
(2) Ein Ausgleich ist gegeben
1. für je eine Note „mangelhaft“ durch zwei Noten „befriedigend“ oder durch eine Note „gut“
oder „sehr gut“,
Wichtige Termine Klasse 11
31.05.-04.06. Praktikum Klasse 11
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
- Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular „Entschuldigung für stundenweises Fehlen“.
Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter „Downloads“ heruntergeladen werden.) - Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen. - Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
- die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
- eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
- es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
- Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
- Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
- In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
- Diese Regelung gilt z. Bsp. für
- Musterungstermine,
- gerichtliche Ladungen,
- Fahrprüfungen,
- Amtstermine u. ä.
- sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung.
- Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
- Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
Folgen von Versäumnissen
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
- Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
- Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note „Ungenügend“ bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
- Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
- Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes.
Wichtige Termine Klasse 12 - Abitur
- 04.12. Ende Kurshalbjahr 12/1
- 04.-08.01. Skilager Klasse 12
- 16.04. Abiturprüfung Biologie mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 20.04 Abiturprüfung Physik mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 21.04. Abiturprüfung Chemie mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 27.04. Abiturprüfung Deutsch
- 30.04. Abiturprüfung Englisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Latein mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 03.05. Abiturprüfung Französisch mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 05.05 Abiturprüfung Mathematik mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 10.05. Abiturprüfung Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 12.05. Abiturprüfung Musik, Sport, Kunst, Informatik, Ethik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre mit erhöhtem Anforderungsniveau
- 11.06. Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung
- 14.06. Verbindliche Mitteilung der Schüler über zusätzliche mündliche Abiturprüfungen (§ 100 Abs. 2 ThürSchulO)
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
- Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular „Entschuldigung für stundenweises Fehlen“.
Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter „Downloads“ heruntergeladen werden.) - Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen. - Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
- die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
- eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
- es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
- Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
- Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
- In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
- Diese Regelung gilt z. Bsp. für
- Musterungstermine,
- gerichtliche Ladungen,
- Fahrprüfungen,
- Amtstermine u. ä.
- sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung.
- Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
- Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
Folgen von Versäumnissen
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
- Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
- Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note „Ungenügend“ bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
- Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
- Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes.
Informatik-Kurse, Amzi-Prolog
Für diejenigen Zwölftklässler, die in den Informatik-Kursen mit Amzi-Prolog arbeiten, gibt es die Möglichkeit, die Software für win7, 8.1 oder 10 herunterzuladen. (Bitte das Zip-Archiv entpacken und um das Programm zu starten einen Link auf die Datei „wideW.exe“ setzen, die sich im Unterordner ..\bin\ befindet.)
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Software um Freeware handelt, wenn sie zu Lehr- und Bildungszwecken genutzt wird. Andernfalls muss sie bezahlt werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung findet man unter www.amzi.com.
Themenbörse
- Chemieunterricht „spielerisch “ erlernen
- Das ehemalige Bergbaurevier im Sonneberger Oberland
- Der Quantenradierer: Wie Quantenverschränkungen den lokalen Realismus widerlegen
- Der Satz von Bayes als Optimierung von Entscheidungen
- Die ehemalige Flößerei auf der Steinach und seinen Nebenflüssen
- Die Eisenverarbeitung im Sonneberger Oberland zwischen dem 14. und 19. Jahrhundert
- Die Frage nach der Theodizee im Buch Hiob
- Die Nutzung der Wasserkraft an der Steinach und seinen Nebenflüssen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Ungleichheit im deutschen Bildungssystem – hängt der Bildungserfolg vom sozialen Status des Elternhauses ab?
- Energiewende
- Entwicklung des Euro
- Frankofonie im Wandel der Zeit
- individuelle Absprache mit dem Fachlehrer
- individuelle Absprache mit dem Fachlehrer
- Jazz in Franken
- Komponisten im Landkreis Sonneberg
- Landschaftswandel an Beispielen unserer Heimat
- Les Intouchables vor dem Hintergrund der sprachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede der Protagonisten
- Naturrisiken auf den Kanaren
- Photosynthese – Der bedeutendste Prozess auf der Erde
- Programmierung
- Romane für Jugendliche – Können sie Lebenshilfe sein?
- Thomas Manns Zauberberg
- Tschernobyl
- Unterhaltungsmusik der 80er Jahre (NDW)
- Wasserstoff