Sekundarstufe 2
Wichtige Termine Klasse 10
- 30.03.2026 bis 04.04.2026 Romfahrt Klassen 10
- 20.05.2026 BLF De
- 22.05.2026 BLF Ma
- 26.05.2026 BLF Nawi
- 28.05.2026 BLF En (bis 06.06.)
- 04.06.2026 Nachtermin BLF De
- 06.06.2026 Nachtermin BLF Ma
- 10.06.2026 Nachtermin BLF Nawi
- 11.06.2026 Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. BLF
- 12.06.2026 Nachtermin BLF En (bis 16.06.)
- 13.06.2026 Meldung zur zusätzlichen mdl. BLF
- 16.06.2026 Kids save Live
- 16.06.2026 zusätzliche mdl. Leistungsfeststellung (bis 18.06.)
- 18.06.2026 Nachtermin Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. BLF
- 20.06.2026 Nachtermin Meldung zur zusätzlichen mdl. BLF
- 23.06.2026 Nachtermin zusätzliche mdl. Leistungsfeststellung
Besondere Leistungsfeststellung (BLF)
Auszug aus der Thüringer Schulordnung betreffs „Bestehen der BLF“:
§ 68 Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium
(3) Die besondere Leistungsfeststellung wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 10
abgehalten. Für ihr Bestehen gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1. Findet in den Fächern der schriftlichen Leistungsfeststellung auf Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen Leistungsfeststellung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung zu einem Drittel in die Note der besonderen Leistungsfeststellung für das jeweilige Fach ein.
§ 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium
(1) Ein Schüler wird versetzt, wenn er, die zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 5 und
6 ausgenommen,
1. in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat oder
2. in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ und im Übrigen keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat oder
3. in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“ erhalten hat, diese aber nach Absatz 2
ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat oder
4. in höchstens zwei Fächern die Note „mangelhaft“ erhalten hat, diese beiden Noten aber
nach Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat.
(2) Ein Ausgleich ist gegeben
1. für je eine Note „mangelhaft“ durch zwei Noten „befriedigend“ oder durch eine Note „gut“
oder „sehr gut“,
Wichtige Termine Klasse 11
31.03.2026 31.3. – 4.4. Dresden Klasse 11
02.06.2026 2.-6.6. Praktikum 11
29.07.2026 Ausgabe der Leihexemplare für die Schüler der Klassen 11 von 10.00 – 12.00 Uhr im Raum D07
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
- Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular „Entschuldigung für stundenweises Fehlen“.
Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter „Downloads“ heruntergeladen werden.) - Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen. - Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
- die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
- eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
- es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
- Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
- Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
- In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
- Diese Regelung gilt z. Bsp. für
- Musterungstermine,
- gerichtliche Ladungen,
- Fahrprüfungen,
- Amtstermine u. ä.
- sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung.
- Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
- Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
Folgen von Versäumnissen
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
- Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
- Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note „Ungenügend“ bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
- Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
- Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes.
Wichtige Termine Klasse 12 - Abitur
- 04.01.2026 4.-11.1.25 Ski 12, Zillertal
- 31.01.2026 Hauptkolloquiumstag
- 23.04.2026 Zeugnisausgabe 12/2
- 25.04.2026 Information der Schüler über die Zulassung zur Abiturprüfung
- 25.04.2026 Mitteilung bezügl. der einzubringenden Kurse
- 29.04.2026 Abiturprüfung DE
- 05.05.2026 Abiturprüfung GE, GG, SK, WR
- 07.05.2026 Abiturprüfung EN, RU, SP, LA
- 09.05.2026 Abiturprüfung MA
- 16.05.2026 Abiturprüfung BI, CH, PH
- 19.05.2026 Abiturprüfung Latinum
- 26.05.2026 Nachtermin Abiturprüfung DE
- 28.05.2026 Nachtermin Abiturprüfung EN, RU, SP, LA
- 02.06.2026 Mündliche Abiturprüfungen (02.06.-10.06.)
- 02.06.2026 Nachtermin Abiturprüfung MA
- 03.06.2026 Hauptprüfungstag mdl. Prüfung 12. Kl., unterrichtsfrei für Klassen 5 bis 11
- 04.06.2026 Nachtermin Abiturprüfung BI, PH, CH
- 06.06.2026 Nachtermin Abiturprüfung GG, GE, SK, WR
- 16.06.2026 Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. Abiprüfungen
- 16.06.2026 Nachtermin Mitteilung der Ergebnisse der schriftl. Abiprüfungen
- 17.06.2026 Meldung zu zusätzl. mdl. Abiprüfungen
- 17.06.2026 Nachtermin Meldung zu zusätzl. mdl. Abiprüfungen
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
- Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular „Entschuldigung für stundenweises Fehlen“.
Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter „Downloads“ heruntergeladen werden.) - Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen. - Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
- die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
- eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
- es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
- Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
- Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
- In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
- Diese Regelung gilt z. Bsp. für
- Musterungstermine,
- gerichtliche Ladungen,
- Fahrprüfungen,
- Amtstermine u. ä.
- sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung.
- Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
- Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
Folgen von Versäumnissen
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
- Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
- Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note „Ungenügend“ bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
- Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
- Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes.
Informatik-Kurse, Amzi-Prolog
Für diejenigen Zwölftklässler, die in den Informatik-Kursen mit Amzi-Prolog arbeiten, gibt es die Möglichkeit, die Software für win7, 8.1 oder 10 herunterzuladen. (Bitte das Zip-Archiv entpacken und um das Programm zu starten einen Link auf die Datei „wideW.exe“ setzen, die sich im Unterordner ..\bin\ befindet.)
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Software um Freeware handelt, wenn sie zu Lehr- und Bildungszwecken genutzt wird. Andernfalls muss sie bezahlt werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung findet man unter www.amzi.com.
Themenbörse
- Chemieunterricht „spielerisch “ erlernen
- Das ehemalige Bergbaurevier im Sonneberger Oberland
- Der Quantenradierer: Wie Quantenverschränkungen den lokalen Realismus widerlegen
- Der Satz von Bayes als Optimierung von Entscheidungen
- Die ehemalige Flößerei auf der Steinach und seinen Nebenflüssen
- Die Eisenverarbeitung im Sonneberger Oberland zwischen dem 14. und 19. Jahrhundert
- Die Frage nach der Theodizee im Buch Hiob
- Die Nutzung der Wasserkraft an der Steinach und seinen Nebenflüssen in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Ungleichheit im deutschen Bildungssystem – hängt der Bildungserfolg vom sozialen Status des Elternhauses ab?
- Energiewende
- Entwicklung des Euro
- Frankofonie im Wandel der Zeit
- individuelle Absprache mit dem Fachlehrer
- individuelle Absprache mit dem Fachlehrer
- Jazz in Franken
- Komponisten im Landkreis Sonneberg
- Landschaftswandel an Beispielen unserer Heimat
- Les Intouchables vor dem Hintergrund der sprachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede der Protagonisten
- Naturrisiken auf den Kanaren
- Photosynthese – Der bedeutendste Prozess auf der Erde
- Programmierung
- Romane für Jugendliche – Können sie Lebenshilfe sein?
- Thomas Manns Zauberberg
- Tschernobyl
- Unterhaltungsmusik der 80er Jahre (NDW)
- Wasserstoff