§ 91 Qualifikation im Bereich der Prüfung |
In mindestens drei der fünf Prüfungsfächer müssen jeweils mindestens fünf Punkte erzielt werden. Die Ergebnisse werden bei der Ermittlung der Qualifikation im Prüfungsbereich vierfach gewertet. Im Prüfungsbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. |
§ 92 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung |
Die Abiturprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche
Prüfung, wobei die schriftliche Prüfung in der Fremdsprache einen Anteil
Hörverstehen enthalten kann. In den Fächern Kunsterziehung und Musik sowie in den Fächern Biologie, Chemie und Physik kann die mündliche Prüfung praktische Anteile enthalten. |
Die Wahl der Prüfungsfächer durch den Schüler ist
so auszurichten, dass mindestens ein Fach aus jedem Aufgabenfeld nach § 77
vertreten ist. Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der drei
Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein. Sport kann nur am
Spezialgymnasium für Sport Prüfungsfach sein. § 77 Aufgabenfelder: Die Fächer werden verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet. Es gehören
1. die Fächer Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch,
Italienisch, Latein, Griechisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch,
Kunsterziehung, Musik sowie Darstellen und Gestalten dem
sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld,
2. die Fächer Geschichte, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht,
Religionslehre und Ethik dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
und
3. die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Astronomie und
Informatik dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld
an.
Das Seminarfach und das Fach Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet. |
Die drei Fächer der schriftlichen Prüfung (erstes, zweites und drittes Prüfungsfach) sind Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau nach Wahl des Schülers, davon muss mindestens eines Deutsch oder Mathematik sein. Die Wahlmöglichkeiten des Schülers an Spezialschulen und in Spezialklassen werden aufgrund der Spezialisierung nach Anlage 13 B bis E eingeschränkt. |
Die zwei Fächer der mündlichen Prüfung sind Fächer nach Wahl des Schülers. Die Seminarfachleistung kann an die Stelle einer mündlichen Prüfung treten. Wahlfächer können nicht Fächer der mündlichen Prüfung sein. |
Der Schüler kann sich in den Fächern seiner schriftlichen Prüfung zusätzlich zur mündlichen Prüfung melden. |
Die Prüfungskommission kann in den Fächern der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung vorsehen, wenn das Ergebnis vom Halbjahresergebnis 12/II um mehr als sechs Punkte abweicht. |