§ 91 Qualifikation im Bereich der Prüfung
In mindestens drei der fünf Prüfungsfächer müssen jeweils mindestens fünf Punkte erzielt werden. Die Ergebnisse werden bei der Ermittlung der Qualifikation im Prüfungsbereich vierfach gewertet. Im Prüfungsbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
§ 92 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung
Die Abiturprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung, wobei die  schriftliche Prüfung in der Fremdsprache einen Anteil Hörverstehen enthalten kann. In den
Fächern Kunsterziehung und Musik sowie in den Fächern Biologie, Chemie und Physik kann
die mündliche Prüfung praktische Anteile enthalten.
Die Wahl der Prüfungsfächer durch den Schüler ist so auszurichten, dass mindestens ein Fach  aus jedem Aufgabenfeld nach § 77 vertreten ist. Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein. Sport kann nur am Spezialgymnasium für Sport Prüfungsfach sein.

§ 77 Aufgabenfelder:
Die Fächer werden verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet. Es gehören
1. die Fächer Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Kunsterziehung, Musik sowie Darstellen und Gestalten dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld,
2. die Fächer Geschichte, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Religionslehre und Ethik dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und
3. die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Astronomie und Informatik dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld an.

Das Seminarfach und das Fach Sport werden keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Die drei Fächer der schriftlichen Prüfung (erstes, zweites und drittes Prüfungsfach) sind Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau nach Wahl des Schülers, davon muss mindestens eines Deutsch oder Mathematik sein. Die Wahlmöglichkeiten des Schülers an Spezialschulen und in Spezialklassen werden aufgrund der Spezialisierung nach Anlage 13 B bis E eingeschränkt.
Die zwei Fächer der mündlichen Prüfung sind Fächer nach Wahl des Schülers. Die Seminarfachleistung kann an die Stelle einer mündlichen Prüfung treten. Wahlfächer können nicht Fächer der mündlichen Prüfung sein.
Der Schüler kann sich in den Fächern seiner schriftlichen Prüfung zusätzlich zur mündlichen Prüfung melden.
Die Prüfungskommission kann in den Fächern der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung vorsehen, wenn das Ergebnis vom Halbjahresergebnis 12/II um mehr als sechs Punkte abweicht.